Rechtsprechung
   VG Aachen, 30.12.2002 - 2 K 4480/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17765
VG Aachen, 30.12.2002 - 2 K 4480/97 (https://dejure.org/2002,17765)
VG Aachen, Entscheidung vom 30.12.2002 - 2 K 4480/97 (https://dejure.org/2002,17765)
VG Aachen, Entscheidung vom 30. Dezember 2002 - 2 K 4480/97 (https://dejure.org/2002,17765)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,17765) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung der Erstattung jugendhilferechtlicher Betreuungskosten; Unterbringung eines Minderjährigen in einer Jugendhilfeeinrichtung wegen einer Behinderung; Nachweis des Vorliegens einer seelischen oder geistigen Behinderung eines Kindes durch Einholung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus VG Aachen, 30.12.2002 - 2 K 4480/97
    Wie das Bundesverwaltungsgericht ausführt, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1999 - 5 C 24.98 -, BVerwGE 109, 169 ff., steht dem Jugendamt zwar insoweit kein Beurteilungsspielraum zu.
  • BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsanspruch; Anmeldung Wirksamkeit; Vertreter

    Auszug aus VG Aachen, 30.12.2002 - 2 K 4480/97
    Wie das Bundesverwaltungsgericht ausführt, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1999 - 5 C 24.98 -, BVerwGE 109, 169 ff., steht dem Jugendamt zwar insoweit kein Beurteilungsspielraum zu.
  • VG Aachen, 11.12.2001 - 2 K 2277/97
    Auszug aus VG Aachen, 30.12.2002 - 2 K 4480/97
    Anknüpfungspunkt für den Lauf der Ausschlussfrist kann allein die Leistungsgewährung an den Sozialleistungsbezieher sein, vgl. Eichenhofer in Wannagat, SGB X, Stand: 32. Lieferung, § 111 Rdnr. 5; von Wulffen in von Wulffen, SGB X, 4. Auflage, § 111 Rdnr. 7; VG Aachen, Urteil vom 11. Dezember 2001 -2 K 2277/97-, nicht veröffentlicht.
  • VG Aachen, 25.10.2005 - 2 K 1949/02

    Anspruch auf Erstattung erbrachter Jugendhilfeleistungen; Wechsel der örtlichen

    Für die Annahme einer Unterbrechung kann z.B. sprechen, dass nach Leistungsgewährung die Hilfe faktisch oder förmlich eingestellt wurde oder aufgrund der gegebenen Verhältnisse die Einstellung die einzig fachlich vertretbare Entscheidung war und wegen des unklaren zukünftigen Hilfebedarfs eine konkrete Wiederaufnahmeperspektive der bisher geleisteten Hilfe nicht gegeben war, vgl. etwa VG B. , Urteil vom 30. Dezember 2002 - 2 K 4480/97-, bestätigt durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein Westfalen, Beschluss vom 24. Mai 2005 -12 A 2451/03 -.
  • VG Aachen, 10.07.2007 - 2 K 263/04
    Der Sinn der Vorschrift des § 111 SGB X besteht in erster Linie in einer "Warnfunktion" an den erstattungspflichtigen Jugendhilfeträger; dieser soll in die Lage versetzt werden, in einem angemessenen zeitlichen Zusammenhang mit der Leistungsgewährung finanzielle Dispositionen zur Begleichung der zu erwartenden Erstattungsforderung zu treffen, vgl. zu dieser Problematik auch: VG Aachen, Urteil vom 30. Dezember 2002 - 2 K 4480/97-, bestätigt durch OVG NW, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 12 A 2451/03 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht